Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleisten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 72/12 vom 18.11.2011
Betreff: Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, das für den zwischen dem Lärmschutzwall und der BAB 5 von Niederursel bis Riedberg/Kalbach gelegenen asphaltierten Wirtschaftsweg zuständige Amt zu bitten, die an beiden Enden des Wirtschaftsweges zerstörten bzw. geöffneten Tore zu reparieren bzw. dauerhaft zu verschließen, um die Möglichkeit der Durchfahrt für Unbefugte zu unterbinden.
Begründung: Der oben beschriebene ca. 1,2 km lange Wirtschaftsweg konnte sich durch unerlaubtes Befahren, aufgrund seiner direkten Verbindung vom neu entstandenen Sportgelände Riedberg nach Niederursel, zur Abkürzung (Schleichweg) entwickeln. Durch dieses Befahren kann der Autobahnverkehr zusätzlich nachteilig beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 72/12Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 708Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenDirektanregung
- 10. April 2012Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 528Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.