Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wilhelmshöher Straße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Installation fester Fahrradabstellbügel vor dem Nahkauf in FrankfurtSeckbach, Wilhelmshöher Straße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und der Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) sowie im FritzSchubertRing einrichten18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Wilhelmshöher Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Schon in dem Bericht B 289 aus dem Jahr 2001 in gleicher Angelegenheit wurde ausführlich dargelegt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, den fraglichen Bereich ohne bauliche Veränderungen als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325/326 StVO) auszuweisen. Aus den o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2005OFOF 545/11Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2005OMOM 3333Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeDirektanregung
- 27. April 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 528Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab