Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder als Rennstrecke benutzt. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 14.02.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2005 Die Vorlage OF 545/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "ohne Niveauausgleich" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 30.01.2005, OF 545/11
Betreff:
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Der Magistrat wird aufgefordert,
im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A661, in Seckbach, einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer einzurichten.
Begründung:
Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder als Rennstrecke benutzt. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEBeratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2005Sie sind hierOFOF 545/11Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2005OMOM 3333Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeDirektanregung
- 27. April 2005Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 528Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme