Wiederholungsantrag: Gravensteiner -Platz als Fußgängerzone erhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 522
Betreff: Wiederholungsantrag: Gravensteiner -Platz als Fußgängerzone erhalten Bei einem gemeinsamen Ortstermin aller beteiligten Ämter wurde festgelegt, dass das Amt für Straßenbau und Erschließung ein Gesamtkonzept für die Durchfahrtssperre von Fahrzeugen über den Gravensteiner Platz entwickelt. Es ist vorgesehen, im Bereich der Busspur jeweils am Anfang und Ende eine elektrische Schranke anzubringen. Für das Wiesenhüttenstift sind herausnehmbare Absperrpfosten vorgesehen, damit die Krankentransporte keine Behinderung erfahren. Der Rest des Platzes wird mit feststehenden Pfosten umschlossen Der Baubeginn ist aufgrund der umfänglichen Planungen und Ausschreibungen noch zu terminieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2016OFOF 7/10Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2016OMOM 59Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenDirektanregung
- 29. August 2016STST 1144Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 481Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 18. September 2017STST 1820Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 522Wiederholungsantrag: Gravensteiner -Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab