Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 481
Betreff: Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2016OFOF 7/10Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2016OMOM 59Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenDirektanregung
- 29. August 2016STST 1144Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 27. Februar 2017Sie sind hierSTST 481Wiederholungsantrag: Gravensteiner Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 18. September 2017STST 1820Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 522Wiederholungsantrag: Gravensteiner -Platz als Fußgängerzone erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab