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Baugebiet Westrand Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 501

Betreff: Baugebiet Westrand Nieder-Erlenbach Im Baugebiet Westrand Nieder-Erlenbach soll laut Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP 2015) Wohnungsneubau im Umfang von ca. 100 Wohneinheiten entstehen. Dies würde einen Mehrbedarf von fünf Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 13 Kindergartenplätzen auslösen. Ein solch geringer Bedarf kann nicht über eine Neubaumaßnahme abgedeckt werden. Da in Nieder-Erlenbach allerdings ein zweites Wohnungsneubaugebiet südlich Am Riedsteg mit ca. 300 Wohneinheiten entstehen soll, welches einen Mehrbedarf von 14 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 39 Kindergartenplätzen auslöst, erscheint zusammengenommen die Realisierung eines vier- bis fünfgruppigen Kita-Neubaus in Nieder-Erlenbach nötig zu werden. Als geeignetes Grundstück könnte hierfür die bereits im Bebauungsplan Nr. 839 ausgewiesene Fläche für den "Gemeinbedarf Kita" genutzt werden. Das Grundstück hat eine Größe von 2.028 qm und befindet sich bereits in der Vermögensverwaltung des Stadtschulamtes. Das Bebauungsplangebiet ist nach heutigem Stand allerdings noch nicht erschlossen und es ist unklar, wann diese Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Auch sind dem Magistrat keine konkreten Planungen für das Baugebiet Westrand Nieder-Erlenbach bekannt. Aus bereits erfolgten Bauberatungen mit einem Fertigbauunternehmen ist lediglich bekannt, dass dieses in dem Baugebiet im Rahmen des hier geltenden Bebauungsplans mehrere Baufelder mit Doppelhaushälften und Hausgruppen (Reihenhäusern) plant. Dem Magistrat liegt hierfür bisher jedoch kein Bauantrag vor. Insoweit können keine Aussagen dazu getroffen werden, wann mit einer Bebauung zu rechnen ist. Die Vorstellung exponierter Bauvorhaben in den Ortsbeiräten hält der Magistrat grundsätzlich für sinnvoll. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bauherren solcher Vorhaben interessiert daran sind, den politischen Gremien ihre Projekte frühzeitig und umfassend vorzustellen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch weder für den Magistrat noch für die Bauherrschaft. Ungeachtet dessen wird der Magistrat beim Planer eine Vorstellung des Projekts im Ortsbeirat anregen und fördern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2016OFOF 61/13Anfrage Baugebiet WestrandOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2016OMOM 972Baugebiet Westrand Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 501Baugebiet Westrand Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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