Nutzung des Wasserturms
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 498
Betreff: Nutzung des Wasserturms Der Wasserturm im Gallus südlich der Europaallee ist als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz erfasst. Er ist damit ein Einzeldenkmal, was bedeutet, dass das Innere wie Äußere gleichermaßen unter Denkmalschutz gestellt ist. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Nutzung denkmalgeschützter Objekte im Stadtgebiet. Im vorliegenden Fall kann der Magistrat dem Wunsch nach Prüfung und Bericht jedoch nicht entsprechen, da der Trägerverein das Konzept sowie die damit eventuell einhergehenden baulichen Maßnahmen dem Magistrat bislang nicht vorgestellt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 174/1Nutzung des WasserturmsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016OMOM 1017Nutzung des WasserturmsDirektanregung
- 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 498Nutzung des WasserturmsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab