Nutzung des Wasserturms
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1017 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 13.11.2016
Betreff: Nutzung des Wasserturms Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit der historische Wasserturm im Europaviertel als "Zauberturm" genutzt werden kann. Die Bestandteile des Konzeptes sind im Einzelnen:
- Der aktiv gewordene Trägerverein will zur Ermöglichung des Umbaus Fördermittel von Kulturfonds und Sponsoren einwerben.
- Der Trägerverein würde in Abstimmung mit dem Denkmalamt den Umbau und die Sanierung des Turms auf eigene Rechnung betreiben.
- Der Turm wird vom Trägerverein an den traditionsreichen Zaubererverband "Magischer Zirkel" vermietet.
- Es finden regelmäßig Close-Up-Magie-Vorführungen mit maximal 25 Zuschauern statt.
- Trägerverein und Magischer Zirkel verpflichten sich, den Kindern im Gallus im Rahmen einer "Zauberakademie" regelmäßig Zauberkurse anzubieten. Diese sollen nach Möglichkeit kostenlos sein und sind als soziales Projekt zu verstehen.
- Der Turm soll für Interessierte nach Anmeldung weiterhin öffentlich zugänglich sein.
- Der Trägerverein erhält den Turm zur kostenfreien Nutzung. Einnahmen des Trägervereins sollen insbesondere der Instandhaltung des Turmes dienen.
- Der Turm bleibt im Besitz der Stadt Frankfurt.
- Der Turm bekommt außerdem eine Ausstellung (beispielsweise in Form von Bildern und Infotafeln), um die Historie des Turms und des Industrieviertels darzustellen. Die Ausstellung ist nach Absprache kostenfrei zugänglich. Begründung: Für den 1912 erbauten Wasserturm gibt es bis heute, trotz verschiedener Anläufe, noch kein Nutzungskonzept. Der Turm droht zu verfallen. Ein in Gründung befindlicher Trägerverein, bestehend aus Architekten und Betriebswirten, hat ein schlüssiges Konzept erarbeitet, um den Wasserturm einer kulturellen, für alle offen stehenden Nutzung zuzuführen. Hierbei soll insbesondere der traditionsreiche "Magische Zirkel" das Gebäude für sogenannte "Close-Up-Magie" nutzen und eine öffentliche Nutzung ermöglichen. Damit könnte die Stadt Frankfurt, insbesondere aber das Europaviertel, ein bislang fehlendes kleines Magietheater präsentieren und somit von einer Bereicherung der Kulturszene profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 174/1Nutzung des WasserturmsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 1017Nutzung des WasserturmsDirektanregung
- 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 498Nutzung des WasserturmsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats