Wie lange noch soll in Nieder-Erlenbach Internet-Steinzeit herrschen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 48
Betreff: Wie lange noch soll in Nieder-Erlenbach Internet-Steinzeit herrschen? Der Magistrat hat die Telekom auf die unbefriedigende Internetgeschwindigkeit in Nieder-Erlenbach hingewiesen. Die Telekom plant zwar, in den nächsten drei Jahren die Breitbandversorgung in Frankfurt weiter zu verbessern, allerdings sind die entsprechenden Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, als dass eine genaue Aussage getroffen werden könnte, welche Gebiete von den Investitionen konkret profitieren werden. Der Magistrat wird auch in künftigen Gesprächen mit den Telekommunikationsanbietern weiter auf den Bedarf vor Ort hinweisen. Letztendlich bleiben aber für die Unternehmen wirtschaftliche Überlegungen ausschlaggebend für ihre Investitionsentscheidungen. Städtische Investitionskostenzuschüsse in die Breitbandinfrastruktur sieht der Magistrat als wirtschaftlich nicht vertretbar an. Eine solche Förderung ist nur dort zu begründen, wo die Internetanbieter - anders als in Frankfurt - kaum Interesse am Breitbandausbau zeigen. Darüber hinaus wäre ein städtischer Investitionskostenzuschuss auch schon aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2014BB 246Zehn Gigabit! Kommunales Glasfasernetz ausbauenMagistratsbericht
- 22. September 2014OFOF 218/13Wie lange noch soll in Nieder-Erlenbach Internet-Steinzeit herrschen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Oktober 2014OMOM 3531Wie lange noch soll in Nieder-Erlenbach Internet-Steinzeit herrschen?Direktanregung
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 48Wie lange noch soll in Nieder-Erlenbach Internet-Steinzeit herrschen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab