Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Mangel am Halteverbotsschild behoben und wird die gewünschte Markierung im ersten Quartal 2023 anbringen. Eine Anregung zur Verbesserung der Sichtbedingungen an der Kreuzung Funckstraße/Scherbiusstraße wurde abgelehnt, da die Sichtverhältnisse als ausreichend erachtet werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Funckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock13.03.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung27.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Funckstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Den Mangel an dem Halteverbotsschild hat der Magistrat bereits behoben. Die gewünschte Markierung wird der Magistrat ebenfalls anbringen, zu rechnen ist damit voraussichtlich im ersten Quartal
- Zu
- Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit (Funckstraße/Scherbiusstraße) wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet unterscheiden: Es handelt sich bei dem Straßenverlauf wie auch in der Anregung aufgeführt um eine Tempo-30-Zone. In der Funckstraße gilt für den Kfz-Verkehr die Einbahnstraßenregelung, lediglich Radfahrende dürfen in Gegenrichtung unterwegs sein. Die Sichtachse in die Funckstraße ist frei und weil in der Funckstraße auf der gegenüberliegenden Seite geparkt wird, ist die Sicht auch nicht durch parkende Fahrzeuge erschwert. Es ist Verkehrsteilnehmenden vor diesem Hintergrund zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen. Natürlich gilt dabei der Grundsatz (StVO § 1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juli 2022OFOF 434/2Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2022OMOM 2743Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringenDirektanregung
- 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 47Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab