Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 457
Betreff: Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat hat bei seiner Überprüfung festgestellt, dass weitere bauliche Maßnahmen in der Schwarzwaldstraße - zwischen Herzogstraße und Güntherstraße - nicht getroffen werden können. Durch die bereits vorhandene Fahrbahnmarkierung wird dem Verkehrsteilnehmer die in diesem Straßenabschnitt gültige Parkordnung, nämlich auf der Fahrbahn in Längsrichtung zu parken, verdeutlicht und vorgegeben. Ein Parken "halb auf dem Gehweg" ist weder angeordnet noch baulich eingerichtet. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes wurde gebeten, soweit es die personelle Situation zulässt, den besagten Bereich verstärkt zu überwachen. Allerdings sind Kontrollen nach 21:00 Uhr bei der Regelarbeitszeit der Bediensteten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit von 7:00 bis 22:00 Uhr leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 354/5Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2012OMOM 1580Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeDirektanregung
- 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 457Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab