Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwarzwaldstraße zwischen der Güntherstraße und der Herzogstraße die in dem Abschnitt angeordnete und markierte Parkordnung (Längsparken) mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Begründung: Der für ein Senkrechtparken nicht ausreichende Fahrbahnquerschnitt führt in diesem Bereich dazu, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken, und somit ein ungehindertes Passieren für Fußgänger nicht gewährleistet ist.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 354/5
Betreff: Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwarzwaldstraße zwischen der Güntherstraße und der Herzogstraße die in dem Abschnitt angeordnete und markierte Parkordnung (Längsparken) mit geeigneten Mitteln durchzusetzen.
Begründung: Der für ein Senkrechtparken nicht ausreichende Fahrbahnquerschnitt führt in diesem Bereich dazu, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken, und somit ein ungehindertes Passieren für Fußgänger nicht gewährleistet ist.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012Sie sind hierOFOF 354/5Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2012OMOM 1580Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeDirektanregung
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 457Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)