Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1580 entstanden aus Vorlage: OF 354/5 vom 06.08.2012
Betreff: Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Schwarzwaldstraße zwischen der Güntherstraße und der Herzogstraße die in dem Abschnitt angeordnete und markierte Parkordnung (Längsparken) mit geeigneten Mitteln durchgesetzt wird.
Begründung: Der für ein Senkrechtparken nicht ausreichende Fahrbahnquerschnitt führt in diesem Bereich dazu, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken und somit ein ungehindertes Passieren für Fußgänger nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 354/5Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2012Sie sind hierOMOM 1580Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeDirektanregung
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 457Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und HerzogstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats