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Freiwillige Feuerwehr Harheim: Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6

Vorlagentyp: STMagistrat
133 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 455

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Harheim: Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Laut gültigem Bebauungsplan Nr. 681 (Inkrafttreten: 2002) ist hier die nachgefragte Fläche als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Bereits 2005 wurde auf einem Teil ein Lebensmittelmarkt errichtet In einem Mischgebiet müssen 50% der Fläche, mindestens jedoch 40% mit einer Wohnnutzung belegt werden. Die noch nicht genutzte, hier angesprochene Fläche steht also planungsrechtlich nur für eine Wohnnutzung zur Verfügung. Ein Feuerwehrgerätehaus wäre aber entsprechend § 31 Abs.2 BauGB im Wege der Befreiung genehmigungsfähig. Eine Vermarktung der Baugrundstücke wurde bislang vom Magistrat zurückgestellt. Ein seither planerisch als Standort für eine Seniorenwohnanlage vorgesehenes Grundstück im Neubaugebiet Harheim-Süd in der Straße Im Niederfeld hat sich für diesen Zweck als deutlich zu groß erwiesen. Tatsächlich soll dort jetzt ein Wohnprojekt für Flüchtlinge entstehen, das vom DRK betrieben wird. Einziger Ausweichstandort in stätischem Eigentum für die ursprünglich dort vorgesehenen Seniorenwohnungen wäre die in der Anfrage angesprochene Fläche in Harheim-Nord. Sofern anstelle des seniorengerechten Wohnens an dieser Stelle ein Feuerwehrgerätehaus entstehen soll, ist ein rechtsgeschäftlicher Erwerb der Fläche durch die BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH erforderlich. Da die BKRZ als GmbH organisiert ist, wäre dem Verkauf der Verkehrswert der Grundstücke zugrunde zu legen. Eine stadtinterne Übertragung der Grundstücke scheidet aus bilanz- und haushaltstechnischen Gründen aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2016OFOF 36/14Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord. Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2016OMOM 904Freiwillige Feuerwehr Harheim: Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6Direktanregung
  3. 27. Februar 2017Sie sind hier
    STST 455Freiwillige Feuerwehr Harheim: Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6
    Stellungnahme
  4. 3. Februar 2019OFOF 170/14Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Februar 2019VV 1158Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet HarheimNord, Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - HarheimNord, Flur 3, Flurstück 264/1-6Anfrage
  6. 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 845Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim-Nord, Grund-stück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim-Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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