Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwenden
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 455
Betreff: Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwenden Mit seiner Stellungnahme ST 800 vom 10.06.2013 hatte der Magistrat den ihm bis dahin bekannten Sachstand zum Umbau der Unterführung am Bahnhof Griesheim und der Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs entsprechend der zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Bahn AG geschlossenen Rahmenvereinbarung dargelegt. Hiernach war der Baubeginn für das Jahr 2015 vorgesehen. Der Entwurf einer Planungsvereinbarung, welcher dem Magistrat erst im Oktober 2013 vorlag, sah hingegen einen Baubeginn erst für die Jahre 2018/2019 vor. Nachdem es dem Magistrat ein unbedingtes Anliegen ist, dass die Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim so schnell als möglich realisiert wird, prüft der Magistrat im engen Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG gegenwärtig Planungsvarianten, die einen früheren Baubeginn ermöglichen sollen. Auf die Stellungnahmen zu den Anregungen des Ortsbeirats OM 2367 und OM 2692 aus dem Jahr 2013 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2013OFOF 884/6Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwendenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013OMOM 2691Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwendenDirektanregung
- 28. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 455Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab