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Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwenden

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Bahnhofs Griesheim abwenden In Griesheim gibt es schon seit Jahren einen Abstimmungsprozess und Vorplanungen zur Sanierung und zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs. Noch im Juni dieses Jahres hatte der Magistrat dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass für den Umbau der Unterführung und den barrierefreien Umbau das Jahr 2015 gemäß Rahmenvereinbarung vom August 2011 vorgesehen ist. Jetzt ist jedoch auf einmal bekannt gemacht worden, dass erst noch ein Vertrag abgeschlossen werden muss, damit der Umbau überhaupt in den nächsten Jahren geplant und vorbereitet werden kann. Baubeginn wird nicht vor 2017 oder 2018 sein. Der Bahnhof befindet sich wahrlich schon lange genug in einem nicht mehr akzeptablen Zustand. Es wurde in den vergangenen Jahren immer der Eindruck aufrecht erhalten, dass an der Vorbereitung des Projekts gearbeitet würde, sodass, wie angekündigt, ab 2015 gebaut werden kann. Was ist die letzten Jahre eigentlich tatsächlich geschehen? Wie bzw. durch wen konnte es zu der jetzigen Verschiebung kommen? Mit ausreichend gutem Willen aller beteiligter Akteure müsste es doch möglich sein, auch jetzt noch früher als erst 2017 mit dem Bau beginnen zu können.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 884/6 vom 15.11.2013

Betreff: Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwenden In Griesheim gibt es schon seit Jahren einen Abstimmungsprozess und Vorplanungen zur Sanierung und zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs. Noch im Juni dieses Jahres hatte der Magistrat dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass für den Umbau der Unterführung und den barrierefreien Umbau das Jahr 2015 gemäß Rahmenvereinbarung vom August 2011 vorgesehen ist. Jetzt ist jedoch auf einmal bekannt gemacht worden, dass erst noch ein Vertrag abgeschlossen werden muss, damit der Umbau überhaupt in den nächsten Jahren geplant und vorbereitet werden kann. Baubeginn wird nicht vor 2017 oder 2018 sein. Der Bahnhof befindet sich wahrlich schon lange genug in einem nicht mehr akzeptablen Zustand. Es wurde in den vergangenen Jahren immer der Eindruck aufrecht erhalten, dass an der Vorbereitung des Projekts gearbeitet würde, sodass, wie angekündigt, ab 2015 gebaut werden kann. Was ist die letzten Jahre eigentlich tatsächlich geschehen? Wie bzw. durch wen konnte es zu der jetzigen Verschiebung kommen? Mit ausreichend gutem Willen aller beteiligter Akteure müsste es doch möglich sein, auch jetzt noch früher als erst 2017 mit dem Bau beginnen zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. darzulegen, was in den letzten Jahren - von 2011 bis heute - an Vorbereitungen für den Umbau des Bahnhofs Griesheim tatsächlich geschehen ist und wie bzw. durch wen es dazu gekommen ist, dass in den letzten Jahren die Vorbereitungen offenbar nicht weit genug vorangekommen sind, sodass jetzt auf einmal nicht vor 2017 oder 2018 mit den Arbeiten begonnen werden soll (anstatt wie noch im Juni dieses Jahres angekündigt im Jahr 2015); 2. die Voraussetzungen zu schaffen und alles Mögliche dafür zu tun, damit der Umbau in Griesheim früher als erst 2017 beginnt; 3. in der Sitzung des Ortsbeirates im Februar 2014 mündlich über die Ursachen der Verzögerung zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2013OFOF 884/6Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwendenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2691Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwenden
    Direktanregung
  3. 28. März 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 455Verschiebung von Umbau und Sanierung des Bahnhofs Griesheim abwendenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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