Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 453
Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Das Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach ist an den Knotenpunkten Niedereschbacher Straße und Alt-Erlenbach bereits unmissverständlich beschildert. Die vom Ortsbeirat gewünschte Beschilderung kann gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht angebracht werden, da weder besondere Umstände noch eine Gefahrenlage bestehen. Nach Auskunft der Polizei ist die in der Anregung betroffene Straße völlig unauffällig. Es handelt sich bei den Verstößen um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 64/13Aufstellen des Verkehrszeichens 253 STVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016OMOM 974Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeDirektanregung
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 453Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab