Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 64/13 vom 13.11.2016
Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurmarkstraße in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 253 der StVO (Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen) mit dem Zusatzzeichen 1020.30 (Anlieger frei) aufzustellen. Die Gewerbeanlieger sollen per Post von dieser Maßnahme unterrichtet werden, damit diese die Information an ihre Lieferanten weitergeben können.
Begründung: Vermehrt fahren Lkws, die ins Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach wollen, an der Kreuzung am REWE-Markt von der L 3008 nach Nieder-Erlenbach ab, anstatt eine Abfahrt später die Abfahrt, die extra für das Gewerbegebiet gebaut wurde, zu nutzen. Die Kurmarkstraße, die durch das Neubaugebiet Kurmarkviertel führt, ist nicht für den Lkw-Verkehr ausgelegt, außerdem stoßen viele Stichstraßen, die verkehrsberuhigt sind, dort auf die Kurmarkstraße. Das Zusatzzeichen 1020.30 ist notwendig, damit der REWE-Markt weiterhin beliefert und die Freiwillige Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen die Straße befahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 64/13Aufstellen des Verkehrszeichens 253 STVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 974Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeDirektanregung
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 453Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der KurmarkstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats