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Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10 abgegeben. Es wird auf die Herausforderungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur hingewiesen, insbesondere in Bezug auf technische und finanzielle Aspekte. Der Magistrat betont, dass der Aufbau durch kommerzielle Anbieter erfolgt und die Stadt selbst nicht investiert.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Der Magistrat verweist auf das Open-Market-Modell der Stadt Frankfurt. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird durch kommerzielle Anbieter/Betreiber gestaltet. Dementsprechend ist es der Stadt vergaberechtlich nicht gestattet, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur einzugreifen.
  2. Der Magistrat kann noch keine Aussage darüber treffen.
  3. Diese Maßnahme ist aufgrund von straßenrechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten nicht realisierbar. Für die Straßenbeleuchtung in Frankfurt ist ein eigenes Beleuchtungskabel im Boden verlegt. Die Leuchten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Daher ist die Leistung des Kabels auch nur für die angeschlossenen Leuchten ausgelegt. Hinzu kommt, dass die Straßenbeleuchtungskabel im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei sind. Ferner kann nicht davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Masten grundsätzlich ausreichend Platz im Inneren bieten würden, um dort zusätzliche Komponenten für den Betrieb eines Ladepunktes zu integrieren.

Die Integration von Ladepunkten in bestehende Straßenbeleuchtungsanlagen in Frankfurt ist daher nur unter technischem und finanziellem Aufwand möglich. D.h., es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend anzupassen. Hinzu kommen Investitions- und Betriebskosten für den neuen Ladepunkt (geeichte Ladeinfrastruktur, Messstellenbetrieb, Wartung Instandhaltung usw.). Ein wirtschaftlicher Betrieb im Bestand lässt sich daher zurzeit nicht darstellen.

Bei Erschließungs- und Neubauprojekten ist dies anders zu bewerten. Hier ist es möglich, den Mehraufwand für eine solche Technologie zu verringern, da entsprechende Leitungen und dafür geeignete Masten, sowie die entsprechend notwendige Verschaltung in der Planungs- und Bauphase berücksichtiget werden können. Außerdem kann bei der Stadt- und Verkehrsplanung bereits in frühem Stadium Parkraum für E-Autos neben den entsprechend ausgerüsteten Masten geplant und für E-Autos reserviert werden.

  1. Die Konzeption der Soft- und Hardware von Lademöglichkeiten obliegt den jeweiligen Betreibern. In Deutschland gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Typen an Steckern. Bei Wechselstrom-Ladesäulen (AC) ist ein Typ 2-Stecker vorzufinden. Ladesäulen die Gleichstrom bereitstellen (DC) sind mit einem CCS Stecker ausgestattet, wobei es sich um einen Typ 2-Stecker mit zusätzlichen Pins handelt. Diesbezüglich sind Standards in der Ladesäulenverordnung festgeschrieben. In Europa hat sich der Typ 2-Stecker als Standard durchgesetzt.

Ladesäulen, die ab dem 01.07.2023 in Betrieb genommen werden, müssen die Möglichkeit mit Kreditkarte zu zahlen, integriert haben. Jedoch existiert für ältere Anlagen, die dies nicht anbieten, ein Bestandsschutz. Aktuell muss der Betreiber einer Ladesäule eine Direktbezahlmöglichkeit (z.B. Kreditkarte per App) gewährleisten.

  1. Der Magistrat kann noch keine Aussage darüber treffen.
  2. Derzeit liegt eine hohe dreistellige Zahl von Anträgen bei der Stadtverwaltung. Aktuell befinden sich 69 Pilotstandorte in der Umsetzung.
  3. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird durch kommerzielle Anbieter/Betreiber gestaltet. Die Stadt Frankfurt am Main investiert nicht selbst in Ladeinfrastruktur, dies schließt Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge aller Art ein, da Kraftstofftankstellen grundsätzlich nicht gefördert werden. Die Genehmigung, Aufstellung und Erhaltung von öffentlichen E-Ladesäulen hängt grundsätzlich davon ab, ob die straßenrechtlichen sowie technischen Anforderungen auf den begrenzten Flächen im öffentlichen Raum erfüllt werden und im Einklang mit stadtgestalterischen Maßnahmen bzw. Änderungen stehen.
  4. Der Strom darf nur auf dem eigenen Grundstück genutzt werden.
  5. Dem Magistrat ist es nicht möglich Auskünfte über den Bestand von Elektrofahrzeugen für einzelne Stadtteile bzw. Ortsbezirke zu geben. Die Anzahl an Ladesäulen kann derzeit nur geschätzt werden. Auf der einen Seite liegt es daran, dass es bis dato keine zentrale Stelle gibt, die eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Ladesäulen vornehmen kann. Auf der anderen Seite gibt es zusätzlich zu öffentlichen Ladepunkten auch private Flächen mit Lademöglichkeiten, die nicht erfasst werden. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur kann jedoch einen groben Überblick zu vorhandenen Lademöglichkeiten geben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2021OFOF 104/10Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. September 2021OMOM 632Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10Direktanregung
  3. 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 450Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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