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Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Ortsbezirk 10 zu ergreifen. Dies ist notwendig, um das Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der E-Fahrzeuge und den verfügbaren Lademöglichkeiten auszugleichen und die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erreichen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geeignete Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat um Informationen zu den folgenden Fragen:

  1. Wie werden in den geplanten Bewohnerparkzonen auch E-Ladestellen berücksichtigt?
  2. Wie viele von den Ladesäulen werden mit Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz-VZ 1026-60 StVO (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) beschildert?
  3. Wie weit ist die Technik, normale Lichtmasten zu Ladesäulen umzurüsten?
  4. Werden die Lademöglichkeiten schon jetzt daraufhin geplant, dass es einheitliche Stecker und möglichst nur noch ein Bezahlungssystem per Ladekarte geben wird?
  5. Können Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen bei der Stellplatzvergabe oder den Bewohnerparkzonen-Gebühren begünstigt oder befreit werden?
  6. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit privaten Betreibern zur Errichtung von Stromladesäulen?
  7. Werden neue Ladesäulen öffentlich ausgeschrieben, sodass auch Bürgerenergiegemeinschaften mit solaren Ökostromanlagen eine Zuschlagschance bekommen?
  8. Was kann Anliegern geraten werden, die im Zuge der Parkraumbewirtschaftung in Siedlungen nun vielleicht öfter in Hausnähe parken können und dabei gerne ihren eigenen Strom nutzen würden?
  9. Wie sieht das aktuelle Verhältnis von angemeldeten reinen Elektrofahrzeugen zu Ladesäulen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 aus?

Begründung

Aktuell gibt es ein Ungleichgewicht zwischen angemeldeten E-Fahrzeugen und Lademöglichkeiten. Da die E-Mobilität nicht mehr aufzuhalten ist, sollte die Stadt Frankfurt hier frühzeitig einen Ausgleich finden und entsprechende Maßnahmen einleiten. Zum Erreichen der Frankfurter Klimaziele müssen alle Parkplätze im öffentlichen Raum sowieso neu geordnet und mit Lademöglichkeiten versehen werden. Daher ist es sinnvoll, bei der Umgestaltung der Bewohnerparkzonen die Ladeinfrastruktur zu integrieren. Auf der Ladesäule-Anbieterseite muss zudem auf einen fairen Wettbewerb genauso geachtet werden wie das wirtschaftliche Umsetzen und einen schnellen Umstieg auf erneuerbaren Ladestrom.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2021OFOF 104/10Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. September 2021Sie sind hier
    OMOM 632Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10
    Direktanregung
  3. 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 450Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50

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