Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats zur Prüfung an das Außenwerbeunternehmen weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass Werbeverbote die Grundrechte tangieren und bundesgesetzliche Regelungen erfordern. Eine Studie wird zur weiteren Erläuterung zitiert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats an das Außenwerbeunternehmen DSM Deutsche Städte Medien GmbH als Werbekonzessionsinhaberin weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung. Es ist allerdings zu beachten, dass Werbeverbote grundsätzlich die Grundrechte der Meinungsäußerung und der Berufsausübung tangieren und es insofern bundesgesetzlicher Regelungen bedarf wie beispielsweise beim Tabakwerbeverbot. Zur ausführlichen Erläuterung verweist der Magistrat auf die Studie" Kommunales Verbot von Außenwerbung am Beispiel alkoholhaltiger Getränke" von Prof. Dr. Brüning u.a. aus dem Jahr 2021.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2022OFOF 633/1Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OMOM 2829Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 445Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab