Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mit Unternehmen im Ortsbezirk 1 in Kontakt zu treten, um Werbung für Billigfleisch aus Massentierhaltung zu stoppen. Dies geschieht im Kontext des Klimanotstands und der Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ziel ist es, die Werbung für klimaschädliche Produkte zu unterbinden und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit den im Ortbezirk 1 Außenwerbung treibenden Unternehmen in Verbindung zu treten mit dem Ziel, Reklame für Billigfleisch aus Massentierhaltung abzustellen. Die anzusprechenden Unternehmen sollen gebeten werden, die Reklamebotschaften für Billigfleisch zu unterlassen. In einem zweiten Schritt ist im Zuge von Neuausschreibungen, Vertragsverlängerungen oder Änderungen eine Vereinbarung hinzuzufügen, nach der jegliche Werbung für klimaschädliche und tierwohlgefährdende Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden.
Begründung
Schon 2019 rief das EU-Parlament den Klimanotstand für Europa aus. Eine Reihe europäischer Staaten, Regionen und Kommunen folgten mit ähnlichen Beschlüssen. Ziel ist in der Regel, den CO2-Austoß durch gesetzliche Verordnungen und durch eine Verhaltensänderung in der Bevölkerung deutlich zu reduzieren. Zumindest Letzteres wird durch Werbung für Billigfleisch aus klimaschädlicher Massentierhaltung erheblich erschwert. Die weltweite Tierhaltung, überwiegend aus Massenproduktion, verursacht 15% aller Treibhausgasemissionen. Das ist mehr, als alle Autos und Flugzeuge zusammen verursachen. Auch die Menschen in Deutschland verursachen mit ihrem hohen Fleischkonsum im Durchschnitt 1,7 Tonnen CO2 pro Person. Dadurch wird mehr CO2 emittiert als durch Verkehr und Fernreisen. Die Zahlen zeigen, dass dringend notwendigen Verhaltensänderungen nicht mehr länger zweifelhafte Werbebotschaften entgegenstehen dürfen und angesichts der weiterhin hohen Mengen an CO2-Ausstoss auch kleine Schritte große Effekte bei der Treibhausgas-Reduzierung erzielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2022Sie sind hierOFOF 633/1Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OMOM 2829Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 445Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)