Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, mit Unternehmen im Ortsbezirk 1 zu kommunizieren, um Werbung für Billigfleisch aus Massentierhaltung zu stoppen. Dies geschieht im Kontext des Klimanotstands und der Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit den im Ortbezirk 1 Außenwerbung betreibenden Unternehmen in Verbindung zu treten mit dem Ziel, Reklame für Billigfleisch aus Massentierhaltung abzustellen. Die anzusprechenden Unternehmen sollen gebeten werden, die Reklamebotschaften für Billigfleisch zu unterlassen. In einem zweiten Schritt ist im Zuge von Neuausschreibungen, Vertragsverlängerungen oder Änderungen eine Vereinbarung hinzuzufügen, nach der jegliche Werbung für klimaschädliche und tierwohlgefährdende Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden.
Begründung
Schon 2019 rief das EU-Parlament den Klimanotstand für Europa aus. Eine Reihe europäischer Staaten, Regionen und Kommunen folgten mit ähnlichen Beschlüssen. Ziel ist in der Regel, den CO2-Ausstoß durch gesetzliche Verordnungen und durch eine Verhaltensänderung in der Bevölkerung deutlich zu reduzieren. Zumindest Letzteres wird durch Werbung für Billigfleisch aus klimaschädlicher Massentierhaltung erheblich erschwert. Die weltweite Tierhaltung, überwiegend aus Massenproduktion, verursacht 15 Prozent aller Treibhausgas-Emissionen. Das ist mehr, als alle Autos und Flugzeuge zusammen verursachen. Auch die Menschen in Deutschland verursachen mit ihrem hohen Fleischkonsum im Durchschnitt 1,7 Tonnen CO2 pro Person. Dadurch wird mehr CO2 emittiert als durch Verkehr und Fernreisen. Die Zahlen zeigen, dass dringend notwendigen Verhaltensänderungen nicht mehr länger zweifelhafte Werbebotschaften entgegenstehen dürfen und angesichts der weiterhin hohen Mengen an CO2-Ausstoß auch kleine Schritte große Effekte bei der Treibhausgas-Reduzierung erzielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2022OFOF 633/1Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2829Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 445Keine Reklame für Billigfleisch im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats