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Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße / Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: STMagistrat
119 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 442

Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße / Rat-Beil-Straße stadtauswärts Bei der Prüfung des Verkehrsablaufs in der Nibelungenallee, Richard-Wagner- Straße und Rat-Beil-Straße wurde festgestellt, dass tatsächlich eine einspurige Verkehrsführung in der Richard-Wagner-Straße ausreicht, um die Verkehrsmengen abzuwickeln. Aus diesem Grund sind die in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1179 vom 10.07.2017, dargestellten Querschnitte sinnvoller Weise nicht umzusetzen. Aufgrund der Tatsache, dass beim Linksabbieger aus der Nibelungenallee die rechte Spur vor der Lichtsignalanlage (LSA) entfallen kann und bei einer einspurigen Führung in der Richard-Wagner-Straße auch muss, ergibt sich ausreichend Platz, den Radverkehr aus der südlichen Richard-Wagner-Straße auf der Fahrbahn über die Nibelungenallee in die nördliche Richard-Wagner-Straße zu führen. Hierfür muss die Haltelinie für den Verkehr auf der Nibelungenallee Richtung Nibelungenplatz vor die Einmündung der Richard-Wagner-Straße verlegt werden. Auf diese Weise kann eine enge, gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehrs durch die Grünanlage verhindert werden. Da der Radverkehr somit auf der Fahrbahn in die nördliche Richard-Wagner-Straße einfährt, wird er im weiteren Verlauf auch mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Im Grundsatz entspricht die Führung in diesem Abschnitt somit der Variante Radfahrer-Schutzstreifen der Anlage 2 in der ST 1179/17, mit dem Unterschied, dass die Fahrspur nur 3,25 m breit wird und die gewonnenen Breiten den Gehwegen zugeschlagen werden können, wodurch diese jeweils 2,40 m breit werden. Durch die einspurige Führung in der Richard-Wagner-Straße bedarf es weder einer Bedarfsampel noch einer Querungshilfe im Bereich der Rat-Beil-Straße. Eine einspurige Führung im weiteren Verlauf der Rat-Beil-Straße Richtung Osten ist demnach ebenso möglich, allerdings ist die Zweispurigkeit für Linksabbieger im Aufstellbereich vor der LSA an der Friedberger Landstraße aus Leistungsfähigkeitsgründen zwingend erforderlich. Dieser Lösungsansatz entspräche weitgehend der Variante Radfahrer-Schutzstreifen (Anlage 1 der ST 1179/17) mit dem Unterschied, dass die Fahrspur Richtung Westen wie im Bestand 3,50 m breit wäre und die Spur in Gegenrichtung ebenfalls diese Breite hätte. Dies hätte den Vorteil, dass das Längsparken wie im Bestand am Fahrbahnrand bleiben würde und kein halbes Gehwegparken eingerichtet werden müsste, welches in der Regel dem Gehwegoberbau schadet und auch deshalb ohnehin nur übergangsweise bestehen sollte. Das erforderliche zweispurige Linksabbiegen bedeutet jedoch, dass das Längsparken etwas eingekürzt werden müsste (5 bis 6 Stellplätze), um den Abfluss an der LSA zu gewährleisten und gleichzeitig eine durchgängige Radverkehrsführung anbieten zu können. Sofern der Ortsbeirat dem Wegfall der genannten Stellplätze zustimmt, werden die konkreten Planungen hierzu aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2016OMOM 915Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärtsDirektanregung
  2. 10. Juli 2017STST 1179Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärtsStellungnahme
  3. 11. September 2017OFOF 318/3Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 2. November 2017OMOM 2309Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärtsDirektanregung
  5. 23. Februar 2018Sie sind hier
    STST 442Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße / Rat-Beil-Straße stadtauswärts
    Stellungnahme
  6. 4. Mai 2018OFOF 478/3Wegfall von fünf Stellplätzen gemäß ST 442/2018Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 14. Juni 2018OMOM 3357Wegfall von fünf Stellplätzen gemäß der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 442Direktanregung
  8. 17. September 2018STST 1806Wegfall von fünf Stellplätzen gemäß der Stellungnahme von 23.02.2018; ST 442Stellungnahme
  9. 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 366Wegfall von fünf Stellplätzen gemäß der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 442Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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