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Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat befasst sich mit der Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl und betont die Wichtigkeit der Information über die Wahlmöglichkeiten. Ziel ist es, die Wähler über die Möglichkeit der Stimmabgabe im Wahllokal mit Wahlschein besser zu informieren und die Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachstimmen klarzustellen.

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Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich bietet das Wahl- und Abstimmungsrecht den Wahlberechtigten zwei Möglichkeiten, um von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zum einen per Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal und zum anderen per Briefwahl. Die Urnenwahl stellt den Regelfall dar, die Briefwahl den Ausnahmefall.

Bei allen politischen Wahlen und Abstimmungen besteht, sofern Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt wurden, neben der eigentlichen Briefwahl, auch unter Vorlage des Wahlscheins und eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments im Wahllokal des entsprechenden Wahlkreises die Möglichkeit, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Diese wichtige wahlgesetzliche Regelung gewährleistet, dass es Wählenden unmöglich gemacht wird, unter Umständen mehrfach die Stimme bzw. Stimmen abzugeben.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Magistrates wird an verschiedenen Stellen (öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Internetauftritt) auf diese Besonderheit, also dem Wählen mit Wahlschein im Wahllokal, hingewiesen. Zudem befinden sich diese Informationen auch auf dem Wahlschein, der den Wahlberechtigten, zusammen mit den Briefwahlunterlagen, per Post zugeschickt wird.

Gleichwohl nimmt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates zum Anlass, den zugrundeliegenden Sachverhalt noch intensiver zu kommunizieren und exponierter in der Öffentlichkeitsarbeit darzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2023OFOF 140/13Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2023OMOM 4824Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlDirektanregung
  3. 23. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 433Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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