Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 42
Betreff: Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße Der Magistrat entwickelt derzeit eine städtebauliche Neuordnung des Bereichs westlich der BAB 5 zwischen Mainzer Landstraße und Bahntrasse. Das bestehende Spielgelände zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 als Wohngebiet festgesetzt (WA) und soll in diesem Sinne entwickelt werden. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball, überdachter Unterstand) sollen gemäß des o.g. Konzepts auf die südlich liegende Fläche zwischen Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes verlagert werden (Flur 16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Das Gelände befindet sich derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem Gelände westlich der Kita 77 (Flur 16, Flurstück 61/3) sollen Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder neu geschaffen werden. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende Nachbarschaftstreff im Kai-Uwe-Haus bleibt demnach erhalten und soll in die Umgestaltung der Fläche integriert werden. Die Fußwegeverbindung auf dem jetzigen Spielgelände zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt erhalten und wird, gemäß derzeitigem Planungsstand, über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur Lärchenstraße fortgesetzt. Ein Termin für den Beginn der Umgestaltung steht derzeit noch nicht fest.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2013OFOF 845/6Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OMOM 2584Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser StraßeDirektanregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 42Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab