Sommergärten auf der Berger Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 429
Betreff: Sommergärten auf der Berger Straße In der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung bei der Genehmigung von Sommergärten ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, dem die Flächen ihrer Bestimmung nach gewidmet sind, oberstes Gebot. Sollen Flächen dem Gemeingebrauch zeitweilig entzogen werden, so soll die Mindestbreite des für die Fußgänger nutzbaren Gehwegs 1,50 m nicht unterschreiten. In Bereichen mit hoher Verkehrsfrequenz soll dieser Richtwert den örtlichen Gegebenheiten gemäß angepasst angewendet werden, um den speziellen Gegebenheiten gemäß ausreichend lichte Breite verfügbar zu lassen. Auch weitere Belange, wie die Ausdehnung von Sommergärten und die Zugänglichkeit von Querungsstellen, sind Teil der jeweiligen Einzelfallprüfung im Genehmigungsprozess. Eine beantragte Nutzung von Parkflächen für Sommergärten wird, der Anregung des Ortsbeirates folgend, grundsätzlich nur geprüft, wenn die örtlichen Gegebenheiten einen Sommergarten auf der Gehwegfläche nicht zulassen. Besteht bereits ein Sommergarten auf der Gehwegfläche oder verfügt der Antragsteller über einen Wirtschaftsgarten auf Privatgrund, soll eine Erweiterung auf Parkflächen im Grundsatz versagt werden. Ferner soll eine Nutzung von Parkflächen nur während der Sommersaison erfolgen. Der Magistrat ist insofern bemüht, den Anregungen des Ortsbeirates im täglichen Verwaltungshandeln nachzukommen, weist jedoch darauf hin, dass die sich im Straßenbild tagesaktuell vorzufindende Realität gelegentlich von der Antrags- und Genehmigungslage unterscheiden kann. Die Kontrollhäufigkeit der Satzungsüberwachung auf der Berger Straße durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist jedoch nach Ansicht des Magistrats angemessen und bedarf keiner weiteren Intensivierung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2010OFOF 999/3Sommergärten auf der Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. September 2010OMOM 4607Sommergärten auf der Berger StraßeDirektanregung
- 17. März 2011Sie sind hierSTST 429Sommergärten auf der Berger StraßeStellungnahme
- 24. Oktober 2013OFOF 480/3Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey.s am Friedberger PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2013OMOM 2659Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey’s am Friedberger PlatzDirektanregung
- 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 182 WochenSTST 194Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey.s am Friedberger PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab