Sommergärten auf der Berger Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Zahl der Sommergärten auf der Berger Straße steigt ständig an. Die Belebung des öffentlichen Raumes begrüßt der Ortsbeirat 3 ausdrücklich. Allerdings muß der öffentliche Raum auch allen anderen Nutzern (die sich nicht in den Sommergärten aufhalten wollen/können) ohne unzumutbare Einschränkungen zur Verfügung stehen. Streckenweise ist es auf der Berger Straße kaum möglich als Fußgänger die Straßenseite zu wechseln, weil sich ein Sommergarten an den andern anschließt. Gemeinsames Flanieren auf der Berger Straße ist gerade am Wochenende auch nicht mehr möglich. Durch die geringe Breite die neben den Sommergärten noch frei ist, können sich die Fußgänger nur noch hinter einander bewegen. Teilweise kommen zwei Kinderwagen nicht aneinander vorbei, gerade auch wenn die Tische besetzt sind.
Inhalt
Antrag vom 09.08.2010, OF 999/3
Betreff:
Sommergärten auf der Berger Straße
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,
künftig bei der Erteilung von Genehmigungen von Sommergärten auf der Berger Straße nicht nur die Einhaltung eines Mindeststreifens für Fußgänger von 1,50 m einzuhalten, sondern einen breiteren Streifen von 2,00 m. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Länge der Sommergärten auf die Länge des Hauses in dem die Gaststätte ist begrenzt wird und zwischen zwei benachbarten Gaststätten ausreichend Platz bleibt für Fußgänger, die Straße zu überqueren.
Im Zuge der Gleichbehandlung sollte der Magistrat auf die Genehmigung von Sommergärten auf öffentlichen Parkplätzen verzichten. Die Berger Straße ist eine Einkaufsstraße und in dieser Funktion auf Parkplätze angewiesen. Wie übrigens auch die Anwohner/innen in diesem stark überparkten Quartier.
Die Einhaltung der Begrenzung und sonstige Auflagen sollten während der Saisonmonate überprüft werden.
Begründung:
Die Zahl der Sommergärten auf der Berger Straße steigt ständig an. Die Belebung des öffentlichen Raumes begrüßt der Ortsbeirat 3 ausdrücklich. Allerdings muß der öffentliche Raum auch allen anderen Nutzern (die sich nicht in den Sommergärten aufhalten wollen/können) ohne unzumutbare Einschränkungen zur Verfügung stehen.
Streckenweise ist es auf der Berger Straße kaum möglich als Fußgänger die Straßenseite zu wechseln, weil sich ein Sommergarten an den andern anschließt. Gemeinsames Flanieren auf der Berger Straße ist gerade am Wochenende auch nicht mehr möglich. Durch die geringe Breite die neben den Sommergärten noch frei ist, können sich die Fußgänger nur noch hinter einander bewegen. Teilweise kommen zwei Kinderwagen nicht aneinander vorbei, gerade auch wenn die Tische besetzt sind.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2010Sie sind hierOFOF 999/3Sommergärten auf der Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. September 2010OMOM 4607Sommergärten auf der Berger StraßeDirektanregung
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 429Sommergärten auf der Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)