Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 425
Betreff: Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Haltestelle Glauburgstraße für die Linie U 5 wird geprüft, ob im Rahmen der signaltechnischen Berechnungen der Intention des Ortsbeirates gefolgt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2007OFOF 283/3Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010OMOM 4485Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppelnDirektanregung
- 17. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 425Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab