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Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln

Vorlagentyp: OFCDU
187 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren13 SitzungenAngenommen

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Begründung

Vorgang: OM 2606 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußert sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirats, OM 2606 vom 19.2.2004, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen. Weder bestehe eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit noch ließen die räumlichen Verhältnisse auf der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U5 zu. Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zu Gunsten der U5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U5 von 15-20s ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen freizumachen. Im Falle gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstr. von U5 und Pkw(s) in der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle dem Pkw das Abbiegen in aller Regel, bevor die U5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - in solchen Situationen geschieht es jedenfalls häufig schon jetzt. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstr.) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z.B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund

Inhalt

Antrag vom 16.08.2007, OF 283/3

Betreff:

Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln

Vorgang:

OM 2606 OBR 3; ST 1193/04

In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußert sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirats, OM 2606 vom 19.2.2004, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen. Weder bestehe eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit noch ließen die räumlichen Verhältnisse auf der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U5 zu.

Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zu Gunsten der U5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U5 von 15-20s ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen freizumachen. Im Falle gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstr. von U5 und Pkw(s) in der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle dem Pkw das Abbiegen in aller Regel, bevor die U5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - in solchen Situationen geschieht es jedenfalls häufig schon jetzt.

Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstr.) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z.B. Abbiegepfeil auf Rot).

Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen und zu berichten, ob kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U5 und ggf. eines Abbiegepfeil-Signals für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung Eckenheimer Landstr./Glauburgstr. gestattet werden kann, sowie
  2. bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der U5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an dieser Kreuzung zu schaffen.

Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2007Sie sind hier
    OFOF 283/3Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. August 2010OMOM 4485Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppelnDirektanregung
  3. 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 425Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
OBR 3
Sitzung 15 · 30.08.2007
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird auf Antrag der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 16 · 27.09.2007
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 01.11.2007
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 CDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
4 GrüneLinke
Enthaltung:
1 Grüne1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung des Zurückstellungsantrages); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 18 · 29.11.2007
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 17.01.2008
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 14.02.2008
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 18.06.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 03.09.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 01.10.2009
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 29.10.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 11.03.2010
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 46 · 26.08.2010
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4485 2010 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 283/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
SPDLinke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

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