Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 2606 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußert sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirats, OM 2606 vom 19.2.2004, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen. Weder bestehe eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit noch ließen die räumlichen Verhältnisse auf der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U5 zu. Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zu Gunsten der U5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U5 von 15-20s ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen freizumachen. Im Falle gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstr. von U5 und Pkw(s) in der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle dem Pkw das Abbiegen in aller Regel, bevor die U5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - in solchen Situationen geschieht es jedenfalls häufig schon jetzt. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstr.) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z.B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 16.08.2007, OF 283/3
Betreff:
Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Vorgang:
OM 2606 OBR 3; ST 1193/04
In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußert sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirats, OM 2606 vom 19.2.2004, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen. Weder bestehe eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit noch ließen die räumlichen Verhältnisse auf der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U5 zu.
Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zu Gunsten der U5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U5 von 15-20s ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen freizumachen. Im Falle gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstr. von U5 und Pkw(s) in der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle dem Pkw das Abbiegen in aller Regel, bevor die U5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - in solchen Situationen geschieht es jedenfalls häufig schon jetzt.
Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstr.) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z.B. Abbiegepfeil auf Rot).
Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zu berichten, ob kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U5 und ggf. eines Abbiegepfeil-Signals für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung Eckenheimer Landstr./Glauburgstr. gestattet werden kann, sowie
- bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der U5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an dieser Kreuzung zu schaffen.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2007Sie sind hierOFOF 283/3Linksabbiegen von Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U5 (oder Nachfolgebahn) koppelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010OMOM 4485Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppelnDirektanregung
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 425Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung des Zurückstellungsantrages); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)