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Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 413

Betreff: Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße Bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Ampel handelt es sich um eine sehr komplexe, verkehrsabhängig gesteuerte Lichtsignalanlage, die aufgrund der abknickenden Vorfahrtsregelung auf der Hauptverkehrsachse nördliche Hafenstraße / östliche Speicherstraße mit einer Signalsteuerung betrieben wird, die aus vier Phasen besteht. Zusätzlich wird eine weitere Signalphase bei Bedarf für die Hafenbahn geschaltet. Bei der Phasenabwicklung muss zunächst nach verträglichen, nicht verträglichen und bedingt verträglichen Verkehrsströmen unterschieden werden. So haben verträgliche Verkehrsströme keine gemeinsamen Konfliktflächen und können in einer Signalphase zusammengefasst werden. Nichtverträgliche Verkehrsströme haben gemeinsame Konfliktflächen und müssen demnach getrennt freigegeben werden. Abbiegeströme, die gemeinsame Konfliktflächen mit Fahrzeugen des Gegenverkehrs oder mit parallelen Fußgänger- oder Radfahrerströmen haben, können als bedingt verträgliche Verkehrsströme mit diesen gemeinsam freigegeben werden. Demnach ergibt sich folgende Signalphaseneinteilung an der Lichtsignalanlage Speicherstraße / Hafenstraße: Signalphase 1 (Hauptverkehrsrichtung): Kfz-Signale Hafenstraße aus Richtung Norden in Fahrtrichtung Osten (Westhafen Tower), Kfz-Signale Speicherstraße aus Richtung Osten in Fahrtrichtung Norden (Hafentunnel), Fußgängersignale über den westlichen Abschnitt der Speicherstraße Signalphase 2 (Nebenrichtung): Kfz-Signale Speicherstraße in Fahrtrichtung Osten (Westhafen Tower) und Westen (Hemingway Lounge), Fußgängersignale über den nördlichen Abschnitt der Hafenstraße, Fußgängersignale über den südlichen Abschnitt der Hafenstraße, Signalphase 3 (Nebenrichtung): Kfz-Signale Speicherstraße in östliche Richtung (Westhafen Tower), Kfz-Signale links einbiegend in die Hafenstraße, Fußgänger über den südlichen Abschnitt der Hafenstraße, Fußgänger über die rechtsabbiegende Fahrspur aus der Speicherstraße Signalphase 4 (Nebenrichtung): Kfz-Signale aus dem südlichen Abschnitt der Hafenstraße in alle Richtungen, Fußgängersignale über den südlichen Abschnitt der Speicherstraße, Fußgänger über die rechtsabbiegende Fahrspur aus der Speicherstraße, Signalphase 5: Sonderphase für die Hafenbahn. Diese sehr komplexe, verkehrsabhängige Signalsteuerung ist so aufgebaut, dass die Nebenrichtungen nur über Anforderung die Freigabe erhalten. Im "Ruhezustand" (wenn keine Anforderung aus den Nebenrichtungen ansteht) zeigt die Signalanlage ein Dauergrün für die Hauptverkehrsrichtung in der Signalphase

  1. Um unnötige Verlustzeiten zu vermeiden, werden die einzelnen Verkehrsströme über einen Detektor bemessen. Die Freigabezeit wird dabei solange verlängert, bis der zeitliche Abstand zwischen zwei Fahrzeugen größer ist als ein vorgegebener Zeitlückenwert oder bis die maximale Freigabezeit erreicht wird. Die vier Signalphasen werden tagsüber innerhalb eines 90 Sekunden Signalumlaufs immer wieder von vorne abgearbeitet. Je nach Verkehrslage fallen hier aufgrund der Bemessung die Grünzeiten für die unterschiedlichen Verkehrsströme mal kürzer oder länger aus. Da Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die nördliche Hafenstraße queren möchten, hier eine "Nebenrichtung" darstellen, erhalten sie nur auf Anforderung Grün bzw. ohne Anforderung nur, falls ein verträglicher Verkehrsstrom Grün angefordert hat (Signalphase 2). Aufgrund der Vielzahl von nichtverträglichen Verkehrsströmen zu dem Fußgängerverkehr über die nördliche Hafenstraße kann diesem auch nur in der Phase 2 eine Freigabe erteilt werden. Eine Verlängerung der Grünzeiten bzw. ein generelles Grün für den Fußgänger ist unter Beibehaltung der jetzigen Verkehrsabwicklung und den einzuhaltenden Mindestgrünzeiten nicht möglich. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2017OFOF 438/1Ampelschaltung Hafenstraße/SpeicherstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2017OMOM 2398Ampelschaltung Hafenstraße/SpeicherstraßeDirektanregung
  3. 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 413Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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