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Ausbau des Radverkehrs

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen in der Hessischen Bauordnung geregelt ist und dass Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs einen hohen Stellenwert haben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die finanziellen Mittel für den Radverkehr im Vergleich zu den Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr begrenzt sind.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demzufolge können nur die dort aufgezählten Maßnahmen finanziert werden. Dies sind im Einzelnen:

  1. Die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes.
  2. Die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen.
  3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs.

Daneben hängt der Einsatz der Stellplatzablösemittel davon ab, welche Maßnahmen in einem Berichtsjahr umgesetzt und refinanziert werden. Dies wird von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der umzusetzenden Maßnahmen bestimmt.

Auch wenn die Förderung von Fahrradmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat, so ist dennoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Maßnahmen des Fahrradverkehrs naturgemäß um solche mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen handelt. Deshalb fallen auch die dafür eingesetzten Stellplatzablösemittel - im Gegensatz zu den für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzten Beträgen - vergleichsweise gering aus.

Zur Sicherstellung des festgelegten fünfprozentigen Anteils für 2021 wäre demzufolge, neben den zum Ausbau des Radverkehrs eingesetzten Stellplatzablösemitteln, eine Deckelung der Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erforderlich. Dies ist der Dynamik bei den Auszahlungen der geleisteten Stellplatzablösemittel innerhalb eines Jahres geschuldet.

Allerdings hat der ÖPNV-Ausbau eine hohe Bedeutung für die Verkehrswende. Für den Ausbau der Radinfrastruktur wiederum stehen nach der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main auch mit dem derzeitigen Prozedere ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Die Hürden bei der Umsetzung stellen somit nicht finanzielle Aspekte dar, sondern aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse sowie zu berücksichtigende Randbedingungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2021OFOF 121/11Ausbau des RadverkehrsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. Oktober 2021OMOM 854Ausbau des RadverkehrsDirektanregung
  3. 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 406Ausbau des Radverkehrs
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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