Ausbau des Radverkehrs
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verwendung von fünf Prozent der Stellplatzabgabe für den Ausbau des Radverkehrs zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig, da in den Jahren 2019 und 2020 weniger als fünf Prozent der Mittel verwendet wurden, was die Umsetzung des integrierten Mobilitätskonzepts gefährdet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er sicherstellt, dass im Jahr 2021 und in den Folgejahren die geplanten fünf Prozent der Stellplatzabgabe für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden.
Begründung
In den Jahren 2019 und 2020 (B 269: dreieinhalb Prozent) wurden weniger als fünf Prozent der Mittel für den Ausbau des Radverkehrs verwendet. Der Ausbau der Fahrradwege ist Teil des integrierten Mobilitätskonzepts, indem die Forderungen aus dem Radentscheid konsequent umgesetzt und die Stadtteile am Stadtrand direkt und sicher angebunden werden. Die Fahrradwege sind gemäß formulierten Qualitätsstandards zu bauen. Es ist absolut wichtig, dass die bereitgestellten und beschlossenen Mittel dafür auch eingesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2021OFOF 121/11Ausbau des RadverkehrsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 854Ausbau des RadverkehrsDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 406Ausbau des RadverkehrsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats