Fahrverbot für Busse mit Dieselmotor in Frankfurt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 404
Betreff: Fahrverbot für Busse mit Dieselmotor in Frankfurt Der Magistrat sieht die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs nicht von "Dieselfahrverboten" bedroht. Sofern Linienbusse, die nicht über den Euro VI-Standard verfügen, überhaupt unter das "Dieselfahrverbot" fallen, wird erwartet, dass diese Busse eine Ausnahmegenehmigung erhalten werden. Die Buslinien 42 und 43 werden auch weiterhin ohne Einschränkungen den Fahrgästen in Bergen-Enkheim zur Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich ein "Dieselfahrverbot" durch eine gesteigerte Nachfrage im ÖPNV bemerkbar machen wird. Auswirkungen in Form einer Reduzierung des ÖPNV-Angebotes stehen nicht zur Diskussion. Zusätzlich ist der Magistrat bemüht, eine beschleunigte Umstellung der in Frankfurt verwendeten Linienbusflotten auf EURO VI, Strom oder andere emmissionsarme Antriebsformen zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2018OFOF 212/16Fahrverbot für Busse mit Dieselmotor in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2018OMOM 3992Fahrverbot für Busse mit Dieselmotor in FrankfurtDirektanregung
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 404Fahrverbot für Busse mit Dieselmotor in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab