Schneeräumung nicht auf Kosten der Radfahrenden
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Problematik der Schneeräumung auf Fahrradwegen erkannt und erläutert, dass der Winterdienst gemäß der gültigen Satzung nur auf Fahrbahnen erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vollständige Räumung der Radwege nicht immer möglich ist, da Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. Zukünftige Probleme können direkt an das Umweltamt gemeldet werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist die genannte Problematik bereits bekannt, insofern wurde der Winterdienst auf Fahrradwegen auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen (Umweltamt, FES GmbH, Amt für Straßenbau und Erschließung) ausführlich thematisiert.
Grundsätzlich erfolgt der Winterdienst im Rahmen der gültigen Satzung über die Straßenreinigung durch die FES GmbH nur auf Fahrbahnen. Diese werden bei Schneefall und/oder Eisglätte nach einer entsprechend geplanten ABC-Priorisierung - das heißt nach Verkehrswichtigkeit - abgefahren. Dabei sind alle verfügbaren Personalressourcen des Dienstleisters für die Herstellung verkehrssicherer Verkehrslinien vorgesehen (Verkehrssicherungspflicht).
Die Fahrbahnen mit höchster Priorität - sogenannte A-Strecken - werden schnellstmöglich angefahren und beinhalten in diesem Arbeitsschritt auch die angrenzenden Fahrradwege. Generell werden alle Radwege, die in der Beauftragung der FES GmbH sind, je nach Leistungsfähigkeit gemäß einer Tourenplanung von Schnee und Eis befreit.
Die angesprochene Problematik liegt allerdings in der Natur der Sache. Der Dienstleister kann den Schnee/Matsch nicht nach links in den Gegenverkehr räumen. In der Praxis würde eine Räumung nach links zudem bedeuten, dass auf dem Rückweg der Schnee auf die bereits geräumte Fahrbahnseite getragen wird. Das Gefahrenpotential wäre sehr hoch und entspräche nicht der Verkehrssicherungspflicht. Daraus ergibt sich die Anweisung nach rechts zu räumen.
Infolgedessen kommt es dazu, dass Schnee beziehungsweise Schneematsch auf einem Teil des Fahrradweges zum Liegen kommt. Dies lässt sich leider auch künftig nie gänzlich vermeiden, da die Räumfahrzeuge stets im Verkehrsfluss mitfahren. Die Räumung der Fahrbahn gestaltet sich bei baulich abgetrennten Radwegen, welche durch Leitschwellen gesichert sind und direkt neben der Fahrbahn verlaufen, zusätzlich problematisch.
Um die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrenden jedoch sicherzustellen, wurden - neben dem eigentlichen Winterdienst - dauerhafte Sicherheitskontrollen auf den Radwegen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Seit dem 01.11.2021 erfolgen innerhalb der streupflichtigen Zeiten bei Lufttemperaturen ab zwei Grad Celsius Kontrollfahrten auf einem festgelegten Radwegenetz. Bei Bedarf wird abschnittsweise gestreut oder ein Voll- beziehungsweise Teileinsatz für alle Radwege-Touren ausgelöst.
Konkrete Bereiche können künftig jedoch gerne direkt an das Umweltamt Frankfurt, Sachgebiet Straßenreinigung und Winterdienst (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021OFOF 65/7Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2021OMOM 986Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenDirektanregung
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 3Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab