Schneeräumung nicht auf Kosten der Radfahrenden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass bei Schneeräumungen im Ortsbezirk 7 die Radwege nicht durch Schnee und Matsch blockiert werden. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Radfahrende zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass bei anstehenden Schneeräumungen im Ortsbezirk 7 Schnee und Matsch nicht auf die Radwege geschoben werden bzw. dass bei einer Räumung auch die Radwege gut geräumt werden.
Begründung
Leider war es in vergangenen Wintern immer wieder zu beobachten, dass nach der Durchfahrt von Räumfahrzeugen der auf den Straßen weggeräumte Schnee/Matsch auf die Radwege geschoben wurde und keine entsprechende Räumung der Radwege stattfand. Da viele Radfahrende ganzjährig mit dem Rad unterwegs sind, sollten auch die Radwege zeitnah nach einem Schneefall geräumt werden und die Radwege nicht zu Ablagerung des geräumten Schnees genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021OFOF 65/7Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2021Sie sind hierOMOM 986Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenDirektanregung
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 3Schneeräumung nicht auf Kosten der RadfahrendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats