Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Bedenken bezüglich der Radwegverbindungen nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach reagiert. Es wird ein straßenbegleitender Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach gebaut, und im Rahmen eines Radverkehrskonzeptes werden weitere sichere Verbindungen geprüft.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die (zurecht) bemängelten Wegeverbindungen sind auch für den Radverkehr leider die einzigen Alternativen, um aus Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach sowie nach Ober-Erlenbach zu gelangen. Für den Abschnitt Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach wird bekannter Weise bereits ein straßenbegleitender Radweg hergestellt, siehe dazu: https://www.radfahren-ffm.de/751-0-Radweg-von-Nieder-Eschbach-nach-Nieder-Erlenbach-ist-in-Bau.html Im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzeptes Nord, das derzeit in Arbeit ist, werden die Bedarfe weiterer sicherer Radverkehrsverbindung geprüft. Hierbei geht es um die sichere und komfortable Anbindung der Frankfurter Nachbarstadtteile aber auch um eine bessere Anbindung der Umlandgemeinden ans Frankfurter Stadtgebiet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2023OFOF 265/15Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Oktober 2023OMOM 4684Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachDirektanregung
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 393Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab