Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Radverbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach zu prüfen, um festzustellen, ob die Beschilderung den Kriterien des Radfahrportals entspricht. Die Begründung verweist auf die Gefahrenlage für Radfahrer aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens und der unübersichtlichen Straßenverhältnisse.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung der Radverbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach den im Radfahrportal genannten Kriterien für die Aufnahme in das Radnetz entspricht.
Begründung
Am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach gibt es grün-weiße Radwegweiser, die eine Radverbindung Richtung Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach ausweisen. Zudem werden auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt am Main (www.radfahren-ffm.de) die Straßenverbindungen zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach als Teil des Radnetzes ausgewiesen. Laut Radfahrportal setzt sich das Radnetz zu einem großen Teil aus Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen zusammen. Zum Radnetz zählen aber auch Fahrradstraßen, Nebenstraßen und Wirtschaftswege, auf denen es für den Radverkehr keine separate Führungsform gibt. Die Verbindungen nach Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach erfüllen jedoch keine der oben aufgeführten Bedingungen. Sie werden von Bussen des ÖPNV genutzt und es kommt regelmäßig zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Berufspendler aus der Wetterau. Zudem dienen die Straßenverbindungen als Ausweichstrecke, wenn es auf den Autobahnen A 5 oder A 661 zu Stauungen kommt. Gefährdend für Radfahrer kommt dazu, dass die beiden Straßenverbindungen schmal, kurvenreich und unübersichtlich sind. Die beschriebene Gesamtsituation stellt eine erhöhte Gefahrenlage für Radfahrer dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2023OFOF 265/15Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4684Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachDirektanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 393Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats