Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach vorübergehend abzubauen, bis die betreffenden Strecken die Anforderungen für das Radnetz erfüllen. Dies soll die Sicherheit der Radfahrer erhöhen, da die aktuellen Verbindungen als gefährlich gelten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
die Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach temporär zu demontieren, bis diese Strecken die von der Stadt Frankfurt am Main auf dem Radfahrportal genannten Bedingungen für die Aufnahme in das Radnetz erfüllen (z. B. bis zur Fertigstellung des Radweges zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach).
Begründung
Am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach gibt es grünweiße Radwegweiser, die eine Radverbindung Richtung Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach ausweisen. Zudem werden auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt am Main (www.radfahren-ffm.de) die Straßenverbindungen zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach als Teil des Radnetzes ausgewiesen. Lt. Radfahrportal setzt sich das Radnetz zu einem großen Teil aus Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrrad-Schutzstreifen zusammen. Zum Radnetz zählen aber auch Fahrradstraßen, Nebenstraßen und Wirtschaftswege, auf denen es für den Radverkehr keine separate Führungsform gibt. Die Verbindungen nach Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach erfüllen jedoch keine der oben aufgeführten Bedingungen. Sie werden von Bussen des ÖPNV genutzt und es kommt regelmäßig zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Berufspendler aus der Wetterau. Zudem dienen die Straßenverbindungen als Ausweichstrecke, wenn es auf den Autobahnen A 5 oder A 661 zu Stauungen kommt. Gefährdend für Radfahrer kommt dazu, dass die beiden Straßenverbindungen schmal, kurvenreich und unübersichtlich sind. Die beschriebene Gesamtsituation stellt eine erhöhte Gefahrenlage für Radfahrer dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2023Sie sind hierOFOF 265/15Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Oktober 2023OMOM 4684Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachDirektanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 393Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme