Beleuchtung des Weges zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwald-Spielplatz
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 393
Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwald-Spielplatz Die angegebene Wegeverbindung befindet sich innerhalb einer Grünanlage. Eine Beleuchtung dieser Wege wird aus Umweltschutzgründen weitestgehend vermieden. Die angrenzende Haardtwald- und Trifelstraße sind mit einer öffentlichen Straßenbeleuchtung ausgerüstet und können bei Dunkelheit als alternative Wegeverbindung genutzt werden. Die beleuchteten Fußwege über die Haardtwald- oder Trifelstraße bieten einen zumutbaren Umweg an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2014OFOF 946/5Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Beleuchtung des Weges zwischen Straßenbahnschienen und Haardtwald-SpielplatzOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 10. Oktober 2014EAEA 28Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Beleuchtung des Weges zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwald-SpielplatzEtatanregung
- 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 393Beleuchtung des Weges zwischen den Straßenbahnschienen und dem Haardtwald-SpielplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab