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Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 37

Betreff: Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt? Zu 1+2: Im Bereich des Ortsbezirks 5 befinden sich folgende städtische Liegenschaften mit sportlicher Nutzung: Sportanlagen in Vereinsbetreuung: Sportanlage Betreuender Verein(e) Mitnutzende Verein(e) Sportflächen Gerbermühle Deutschherrnufer 109 FC Fortuna Frankfurt Spvgg. Oberrad 05 Gehörlosen Turn- und Sportverein Rasenplatz Tennenplatz Kugelstoßanlage Weitsprunganlage Mainwasen Gerbermühlstraße 110 Vfl Germania 94 SV Sachsenhausen - Rasenplatz Tennenplatz Kunstrasenplatz 400m Tennenlaufbahn Weitsprunganlage zwei Kunstrasen-Minifelder Beckerwiese Sachsenhäuser Landwehrweg o.Nr. Spvgg. Oberrad 05 - Rasenplatz Kunstrasenplatz Kunstasen-Minifeld Babenhäuser Landstraße Babenhäuser Landstaße 6 TG Sachsenhausen TSV Sachsenhausen Serkevtin Spor Spvgg. Oberrad 05 Rasenplatz Kunstrasenplatz (Hockey) 400m Kunststofflaufbahn Beachvolleyballfeld Weitsprunganlage Kugelstoßanlage Buchenrode Buchenrodestraße o.Nr. Eintracht Frankfurt FTV 1860 Rasenplatz Baseball-/Softballanlage Sandhöfer Wiesen Holzhecke 16 SC Weiss-Blau SV Sandhof 1963 Rasenplatz Kunstrasenplatz Kunstrasenkleinfeld zwei Kunstrasen-Minifelder Sandhöfer Wiesen, Tennisanlage Holzhecke 16 FTV 1860 - vier Tennisplätze Heinrich-Seliger-Straße Heinrich-Seliger-Straße o.Nr. FC Union Niederrad FC Viktoria 2012 Kunstrasenplatz Sportanlagen in der Betreuung durch das Sportamt: Sportanlage Nutzende Verein(e) Sportflächen Hahnstraße Hahnstraße 75 SKG Frankfurt FC Mainfeld TSG Niederrad HLV Eintracht Frankfurt (Hockey) Rasenplatz Tennenplatz Kunstrasenplatz (Hockey) 400m Kunststofflaufbahn Kugelstoßanlagen Weitsprunganlage
Diskus- und Hammerwurfanlagen zwei Kunststoffkleinfelder Werferhaus im Eigentum des HLV An Vereine verpachtete Sportanlagen: Sportanlage Pächter Sportflächen Hahnstraße 76 TSG Niederrad Rasenplatz Tennenplatz Kennedyallee 129 Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. Kunstrasenplatz (Hockey) 17 Tennisplätze eine Tennishalle Bolzplätze in der Verwaltung des Grünflächenamtes: Niederrad: - Else-Alkenstraße (Adolf-Miersch-Siedlung) - 40x20m - Im Mainfeld - 15x10m Sachsenhausen: - Seehofpark - 30x15m - Tiroler Park - 44x22m - Oppenheimer Platz - Stresemannallee (Höhe Hausnr. 71) - Waldspielpark Scheerwald - 2 Bolzplätze a 30x20m - Waldspielpark Tannenwald - 30x20m Fitnessanlagen in der Verwaltung des Grünflächenamtes: - Elli-Lucht-Park Darüber hinaus liegen im Ortsbezirk 5:

  • die Commerzbank-Arena mit ihren benachbarten Einrichtungen (vier Rasenspielfelder, ein Kunstrasenplatz, Wintersporthalle, drei Beachfeldern, Tennisanlage mit acht Tennisplätzen, eine Tennishalle) in der Mörfelder Landstraße 362
  • die Reitanlage des Reit- und Fahr-Club e.V. in der Hahnstraße 85
  • diverse Bootshäuser der Wassersportvereine am südlichen Mainufer
  • die ehemalige Galopprennbahn in der Schwarzwaldstraße 125
  • Hier ist geplant, im neuen Bürgerpark Süd mehrere Sportgelegenheiten zu errichten.
  • die Golfanlage in der Golfstraße 41
  • die Schießstände in der Schwanheimer Bahnstraße und am Oberforsthaus
  • die zum Teil vereinseigenen Tennisanlagen: o ESV Blau-Gold e.V., Am Oberforsthaus o SKG Frankfurt e.V., Am Poloplatz 10 o Tennis-Club Schwarz Weiss e.V., Riedhofweg 14 o VfL Germania e.V., Gerbermühlstraße 110 o Verein Licht- und Luftbad, Oberer Schafhofweg 69a o Spvgg. Oberrad, Deutschherrnufer Zu 3+4: Grundsätzlich muss bei der Nutzung zwischen drei Arten von Anlagen entschieden werden:

    a) Sportanlagen im Eigentum der Vereine Hier sind die besitzenden Vereine frei in der Gestaltung der Nutzungsbedingungen und entscheiden selbst, wann Nutzungen für Mitglieder oder Nichtmitglieder möglich sind.

    b) Sportanlagen in Vereinsbetreuung Das Sportamt hat vor über 20 Jahren Sportanlagen in die Betreuung der Vereine gegeben. Dazu wurden mit den Vereinen Nutzungs- und Betreuungsverträge geschlossen, die derzeit aktualisiert werden. Mit der Übergabe in die Betreuung haben die Vereine zahlreiche Aufgaben, Rechte und Pflichten des Facility-Managements übernommen. Unter anderem können die betreuenden Vereine Nutzungszeiten festlegen und verfügen über die Schlüsselgewalt für die Liegenschaft. Im Interesse aller Sportlerinnen und Sportler sind die betreuenden Vereine bemüht, die Nutzung der Sportflächen auch über die Spiel- und Trainingszeiten des Heimatvereins zu ermöglichen mit der Prämisse, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb des organisierten Sports Vorrang vor Individualsportlern hat und Pflegemaßnahmen an den Sportflächen ohne Gefährdung der Sportlerinnen und Sportler durchgeführt werden können. c) Sportanlagen in städtischer Betreuung Die wenigen in städtischer Betreuung verbliebenen Sportanlagen, wie z.B. die Sportanlage Hahnstraße, Hahnstraße 75, werden meist von städtischen Mitarbeitern in einem Zweischichtbetrieb besetzt. Dadurch sind Öffnungs- und Nutzungszeiten möglich, die durch die Betreuung einer Sportanlage durch ehrenamtliche Kräfte nur schwer möglich sind. Zwar gilt auch hier die Regel, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb des organisierten Sports Vorrang vor Individualsportlern hat und es möglich sein muss, Pflegemaßnahmen an den Sportflächen ohne Gefährdung der Sportlerinnen und Sportler durchzuführen, aber im Regelfall ist eine Nutzung durch vereinsungebundene Sportlerinnen und Sportler nach Absprache mit dem Platzwart unkompliziert möglich. Nutzungszeiten sind in den Fällen a) und b) mit den besitzenden oder betreuenden Vereinen zu klären. Interessierte Sportlerinnen und Sportler können zur Nutzung der vom Sportamt geführten Anlagen mögliche Nutzungszeiten im Sportamt oder vor Ort erfragen. Im Internet der Stadt Frankfurt am Main sind auf der Website des Sportamtes sowohl die einzelnen Sportanlagen als auch die Sportvereine mit ihren Sportangeboten in den jeweiligen Stadtteilen zu finden, auf der Website des Grünflächenamtes sind die Lage und Ausstattung der Bolzplätze und anderer Sportgelegenheiten auf öffentlichen Grünflächen angegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2016OFOF 160/5Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  2. 9. September 2016VV 151Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?Anfrage
  3. 9. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 37Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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