Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?
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Auskunftsersuchen vom 09.09.2016, V 151 entstanden aus Vorlage: OF 160/5 vom 19.08.2016
Betreff: Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt? Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Sportplätze, Sportanlagen und sonstigen Sportstätten (z. B. Bolzplätze) im Ortsbezirk 5 befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt?
- Welche sind an Vereine verpachtet?
- Wie ist die öffentliche, nicht vereinsgebundene Nutzung jeweils geregelt?
- Wie ist diese Nutzung publiziert (Internet, Seiten der Vereine)? Begründung: Familien und Freundeskreise, die sich in der Freizeit zum Sport treffen wollen, benötigen Informationen über verfügbare Sportstätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2016OFOF 160/5Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 9. September 2016Sie sind hierVV 151Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?Anfrage
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 37Welche Sportplätze im Ortsbezirk 5 gehören der Stadt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen