E-Scooter: Abstellverbote
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Regelung des Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum vorgeschlagen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu vermeiden. Die Stadt wird spezielle Abstellflächen einrichten und die E-Scooter-Anbieter zur Einhaltung dieser Regeln verpflichten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht im regelmäßigen Austausch mit den E-Scooter-Anbietern. Es liegt im Interesse beider, für ein ordnungsgemäßes Abstellen der Scooter zu sorgen und gefährlichen Situationen im öffentlichen Raum vorzubeugen.
Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung dar. Dafür erteilt die Stadt Frankfurt am Main Sondernutzungserlaubnisse, die einen Auflagenkatalog enthalten. Darin ist ausdrücklich geregelt, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen.
Generell gilt: E-Scooter dürfen nur so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen.
Die Sondernutzungserlaubnisse verbieten in den folgenden Bereichen das Bereitstellen von E-Scootern, sowie den Beginn und die Beendigung von Fahrten:
- Fußgängerzonen
- Mainbrücken
- Straßenbrücken
- Straßenbegleitgrün (z. B.: Mittelstreifen, Baumscheiben, Grünflächen im Straßenraum)
- Park- und Grünanlagen
- Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Spielplätze
- Friedhöfe
Entsprechend muss zum Beenden der Ausleihe der E-Scooter an einen zugelassenen Abstellort gebracht werden. Außerdem richtet die Stadt Frankfurt Main sukzessive feste Abstellflächen für E-Scooter ein. Im Umkreis von 100 Metern um diese ausgewiesenen Flächen dürfen keine E-Scooter abgestellt werden.
Ergänzend entstehen in den kommenden Jahren flächendeckend im gesamten Stadtgebiet Shared-Mobility-Angebote. An diesen Mobilitätsstationen werden ebenfalls dedizierte Abstellflächen eingerichtet.
Die Regeln zum Abstellen der E-Scooter sind abrufbar unter: https://frankfurt.de/themen/verkehr/e- scooter/e-scooter. Die E-Scooter-Anbieter sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Verkehrsbehindernd abgestellte Scooter können den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern. Des Weiteren gibt es von allen Betreiberfirmen eine gemeinsame Plattform, um entsprechende Fahrzeuge zu melden: www.scooter-melder.de.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 698/10E-Scooter AbstellverboteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023OMOM 4637E-Scooter: AbstellverboteDirektanregung
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 379E-Scooter: AbstellverboteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab