E-Scooter: Abstellverbote
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, dass der Magistrat in Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Betreibern Abstellverbote an sensiblen Stellen im Ortsbezirk 10 einführt. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere für mobil- oder seheingeschränkte Personen, zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit den Betreiber- bzw. Vermietergesellschaften gebeten, im Ortsbezirk 10 an sensiblen Stellen ausdrücklich Abstellverbote für E-Scooter zu vereinbaren und zu überwachen. Das heißt unter anderem:
- sämtliche Bus- und Bahnhaltestellen, Fußgängerüberwege nebst Kreuzungsbereiche;
- sämtliche Gehwege, es sei denn, dass diese ausdrücklich freigegeben oder vereinbart wurden oder dort bereits genehmigte Fahrradstellplätze vorhanden sind.
Begründung
Das wilde Abstellen der E-Scooter nimmt leider überhand und stört oder gefährdet so erheblich Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere jedoch mobil- oder seheingeschränkte Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 698/10E-Scooter AbstellverboteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4637E-Scooter: AbstellverboteDirektanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 379E-Scooter: AbstellverboteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats