Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der Kleingartenanlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 369
Betreff: Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der Kleingartenanlage Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden weder konkrete Hochbaumaßnahmen geplant noch können investive Entscheidungen über städtische Hochbauvorhaben getroffen werden. Der Bebauungsplan kann lediglich konzeptionelle Aussagen treffen und Baurecht schaffen. Der Magistrat kann sich jedoch prinzipiell die Errichtung eines Quartiers- und Grünzugpavillons vorstellen. Grundsätzlich ist der Bau eines Pavillons der beschriebenen Größenordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes innerhalb eines Baufensters möglich. Darüber hinaus kann ein kleinerer Pavillon als Ausnahmeregelung in Form eines untergeordneten Baukörpers auch innerhalb einer öffentlichen Grünfläche genehmigungsfähig sein. Insofern ist auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße jederzeit die Möglichkeit der Genehmigung eines untergeordneten Pavillon-Gebäudes in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Grünflächenamt möglich. Der vorgeschlagene Standort südlich der Kleingartenanlage wird als ungeeignet erachtet, da der geplante Grünzug an dieser Stelle bereits relativ schmal ist und der Zugang zum Grünzug durch eine Bebauung nicht zusätzlich verengt werden soll. Ein geeigneter Standort sollte in räumlichem Zusammenhang mit einer sozialen Infrastruktureinrichtung liegen, um Synergieeffekte nutzen zu können. Eine Haushaltsentscheidung setzt voraus, dass ein geeigneter Träger für Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb des Pavillons feststeht. Den Bau und Betrieb eines Pavillons in eigener Verantwortung lehnt der Magistrat ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2013OFOF 207/11Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des .Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße., südlich der Kleingartenanlage.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. September 2013EAEA 257Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße, südlich der KleingartenanlageEtatanregung
- 17. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 369Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der KleingartenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab