Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der Kleingartenanlage

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Dieburger Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Dieburger Straße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 369

Betreff: Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der Kleingartenanlage Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden weder konkrete Hochbaumaßnahmen geplant noch können investive Entscheidungen über städtische Hochbauvorhaben getroffen werden. Der Bebauungsplan kann lediglich konzeptionelle Aussagen treffen und Baurecht schaffen. Der Magistrat kann sich jedoch prinzipiell die Errichtung eines Quartiers- und Grünzugpavillons vorstellen. Grundsätzlich ist der Bau eines Pavillons der beschriebenen Größenordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes innerhalb eines Baufensters möglich. Darüber hinaus kann ein kleinerer Pavillon als Ausnahmeregelung in Form eines untergeordneten Baukörpers auch innerhalb einer öffentlichen Grünfläche genehmigungsfähig sein. Insofern ist auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße jederzeit die Möglichkeit der Genehmigung eines untergeordneten Pavillon-Gebäudes in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Grünflächenamt möglich. Der vorgeschlagene Standort südlich der Kleingartenanlage wird als ungeeignet erachtet, da der geplante Grünzug an dieser Stelle bereits relativ schmal ist und der Zugang zum Grünzug durch eine Bebauung nicht zusätzlich verengt werden soll. Ein geeigneter Standort sollte in räumlichem Zusammenhang mit einer sozialen Infrastruktureinrichtung liegen, um Synergieeffekte nutzen zu können. Eine Haushaltsentscheidung setzt voraus, dass ein geeigneter Träger für Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb des Pavillons feststeht. Den Bau und Betrieb eines Pavillons in eigener Verantwortung lehnt der Magistrat ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2013OFOF 207/11Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des .Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße., südlich der Kleingartenanlage.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. September 2013EAEA 257Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße, südlich der KleingartenanlageEtatanregung
  3. 17. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 369Quartiers- und Grünzugpavillon auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße, südlich der Kleingartenanlage
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen