Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das halbseitige Parken auf Gehwegen durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 zu genehmigen, um die Parksituation zu entspannen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gehwegbreite von mindestens 2,20 m eingehalten werden muss, was an den betroffenen Örtlichkeiten nicht gegeben ist.
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Sudermannstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung Nord20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei halten20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Sudermannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Gehwege sind Sonderwege für Fußgänger:innen. Das Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken auf dem Gehweg" existieren.
Wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, dürfen keine Behinderungen von Fußgänger:innen auftreten. Dabei sind auch die Belange von Rollstuhlfahrer:innen sowie Menschen mit Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen und gegebenenfalls Zweirichtungsverkehre aufrechtzuerhalten.
Auf das beigefügte Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft vom 30.06.2021 wird verwiesen. Eine Restgehwegbreite von 2,20 m muss mindestens zur Verfügung stehen. Bei den betroffenen Örtlichkeiten wird die Breite unterschritten, weshalb sich das Parken auf dem Gehweg nicht legalisieren lässt.
Die in der Platensiedlung erwähnte Aufstockung von Wohngebäuden in der Stefan-Zweig-Straße gehört zu einem Großprojekt der ABG, das auch die Aufstockung von Wohngebäuden in der Sudermannstraße betrifft. Teil dieses Projektes ist aber auch die Schaffung von PKW-Stellplätzen in neu errichteten Tiefgaragen inmitten des Gebäudekomplexes. Es ist davon auszugehen, dass es nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen (Aufstockung und Tiefgaragen) in diesem Bereich wieder zu einer Entspannung der Parksituation kommt.
Zudem wurde die ABG in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, Parkflächen nach Ende von Maßnahmen wieder freizugeben und die Anwohner:innen der Platensiedlung generell über Änderungen (insbesondere Wegfall weiterer Flächen, Sperrungen) zu informieren.
Hinsichtlich des geschilderten Problems der Geschwindigkeiten in der Schönbornstraße schlägt der Magistrat vor, die Parkordnung anzupassen. Für eine Verkehrsberuhigung lässt sich wechselseitiges Parken umsetzen (mittels Markierung). Hierdurch werden weitere Stellflächen entfallen. Deshalb bittet der Magistrat den Ortsbeirat um ein Votum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 343/9Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. Oktober 2022OMOM 2915Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 362Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab