Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk zu genehmigen und durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 315 Rechtssicherheit zu schaffen. Dies ist notwendig, um den erhöhten Parkdruck durch Bauaktivitäten zu verringern und die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder, zu erhöhen.
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Stefan-Zweig-Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Baumstandorte auf dem Fußweg Platenstraße 80 bis Stefan-Zweig-Straße20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei halten20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweiten20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk generell zu genehmigen und durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 315 Rechtssicherheit zu schaffen.
Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zusätzlich dem Ortsbeirat Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten.
Begründung
Durch zunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung) kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dies nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführtem Abstellen der Fahrzeuge. Beispiel: Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Straße ist zu beobachten, dass hier kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden ist. Bei so vielen Anwohnerinnen und Anwohnern, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo Parkplätze vorhanden sind, zum Beispiel in der Pflugstraße und Schönbornstraße. Seitdem jetzt mehrmals Strafzettel verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger ordnungsgemäß verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstraße (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügelstraße/Raimundstraße umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um ein bis zwei Minuten Zeit zu gewinnen. Die Schönbornstraße ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 km/h gefahren, allerdings hat sich diese nun deutlich erhöht. 60 bis 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite frei von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstraße ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/Rollstuhlfahrer/Personen mit Kinderwagen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind. Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen: Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstraße sind zwei Kindergärten, am Anfang und am Ende der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbezirkes 9, mit und ohne Kindergarten. Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitgliedern des Ortsbeirates ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 343/9Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2915Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 362Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats