Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Genehmigung des halbseitigen Parkens auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315. Dies soll dem erhöhten Parkdruck aufgrund von Bauaktivitäten entgegenwirken und die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Kinder, erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Durchzunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung), kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dieses nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführten abstellen der Fahrzeuge.
Beispiel:
Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Strasse. Ist zu beobachten, dass hier ist kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden, denn bei so viele Anwohner, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo sie Parkplätze vorhanden sind (zum Beispiel in der Pflug- und Schönbornstrasse. Seitdem jetzt die Strafzettel mehrmals verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger "ordnungsgemäß" verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstrasse (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügel-/ Raimundstrasse umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um 1-2 Minuten Zeit zu gewinnen.
Die Schönbornstrasse ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 Km/h gefahren, allerdings hat sich dieses nun deutlich verstärkt. 60 - 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnern in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite "frei" von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstrasse ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/ Rollstuhlfahrer/ Kinderwägen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt.
Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind.
Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen:
- Verkehrsberuhigung,
- Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstrasse sind zwei Kindergärten. (Am Anfang und Ende) der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbeirates 9 (mit oder ohne Kindergarten). Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitglieder des Ortsbeirates an. Der Magistrat wird gebeten, neben den oben aufgeführten Beschluss, zusätzlich dem Ortsbeirat weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten.
Begründung
Durchzunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung), kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dieses nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführten abstellen der Fahrzeuge. Beispiel: Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Strasse. Ist zu beobachten, dass hier ist kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden, denn bei so viele Anwohner, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo sie Parkplätze vorhanden sind (zum Beispiel in der Pflug- und Schönbornstrasse. Seitdem jetzt die Strafzettel mehrmals verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger "ordnungsgemäß" verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstrasse (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügel-/ Raimundstrasse umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um 1-2 Minuten Zeit zu gewinnen. Die Schönbornstrasse ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 Km/h gefahren, allerdings hat sich dieses nun deutlich verstärkt. 60 - 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnern in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite "frei" von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstrasse ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/ Rollstuhlfahrer/ Kinderwägen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind. Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen:
- Verkehrsberuhigung,
- Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstrasse sind zwei Kindergärten. (Am Anfang und Ende) der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbeirates 9 (mit oder ohne Kindergarten). Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitglieder des Ortsbeirates an. Der Magistrat wird gebeten, neben den oben aufgeführten Beschluss, zusätzlich dem Ortsbeirat weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022Sie sind hierOFOF 343/9Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. Oktober 2022OMOM 2915Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 362Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)