Gehwegparken im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den strengen Anforderungen für die Legalisierung des Gehwegparkens im Ortsbezirk 9. Ziel ist es, den Schutz von Fußgänger:innen, insbesondere von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, zu gewährleisten. Die Einhaltung der Mindestbreiten und die Überprüfung der Gehwegverhältnisse sind entscheidend für die Genehmigung.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Legalisierung des Gehwegparkens gibt es nach aktueller Rechtslage strenge Anforderungen. Hintergrund ist das besondere Schutzbedürfnis von Fußgänger:innen, insbesondere von Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen. So müssen mindestens 2,20 m Restgehwegbreite erhalten bleiben. Für ein längs parkendes Fahrzeug halb auf dem Gehweg wird eine Breite von 1,00 m benötigt. Der Gehweg muss in diesem Fall mindestens 3,20 m breit sein. Zusätzlich muss die Untergrundbeschaffenheit des Gehwegs überprüft werden. Die Bordsteinhöhe darf eine Höhe von 8 cm nicht überschreiten. Auch die Fußgänger:innenmenge muss bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Straßen, in denen das Gehwegparken in der Vergangenheit angeordnet wurde, genießen Bestandsschutz und können auch bei Nichterfüllung der heutigen Voraussetzungen bestehen bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 299/9Gehwegparken im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 13. Oktober 2022OMOM 2902Gehwegparken im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 356Gehwegparken im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab