Unklare Parkverbote
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit unklaren Parkverboten und der Ankündigung von Baustellen. Es wird erläutert, dass die Dauer von Haltverboten nicht immer angekündigt werden muss und dass Baustellen aufgrund der Vielzahl in Frankfurt nicht realisierbar angekündigt werden können. Ziel ist es, die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zu verdeutlichen und die Informationspflichten der ausführenden Firmen zu klären.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die gegenständliche Verkehrsrechtliche Anordnung endete am 10.11.2023. Grundsätzlich bedarf es keiner Ankündigung der Dauer von Haltverboten, da alle Straßenverkehrsteilnehmer:innen an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gebunden sind, auch wenn sich der Grund nicht erschließen lässt,
Zu 1.:
Gesamte Zeiträume für Baustelleneinrichtungen anzugeben, ist nicht immer möglich, da Bauabläufe in der Regel dynamisch sind beziehungsweise sich terminlich verschieben können. Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt dazu keine Regelung vor. Das Enddatum zu Informationszwecken zu beschildern ist eine freiwillige Leistung der vor Ort ausführenden Firmen. Oft sind auch die Umstände verantwortlich dafür, dass ein entsprechender zeitlicher Zusatz an der Beschilderung fehlt.
Zu 2.:
Baustellen brauchen grundsätzlich nicht angekündigt werden. Zumal dies bei der Masse von Baustellen in Frankfurt nicht realisierbar ist. Die Genehmigungen basieren auf einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Bei großen Eingriffen erfolgen Pressemitteilungen und Informationen auf städtischen Internetseiten wie mainziel.de. Firmen, welche die Schilder aufstellen, sind an die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gebunden. Die Einhaltung der Verkehrsregelung wird im Rahmen der Möglichkeiten kontrolliert. Dabei festgestellte Fehler und/oder Versäumnisse werden korrigiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 682/10Unklare ParkverboteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023OMOM 4638Unklare ParkverboteDirektanregung
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 333Unklare ParkverboteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab